laut der ab dem 14.02.2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW, die mit Ablauf des 21.02.2021 außer Kraft tritt, haben sich für den Sport keine Änderungen ergeben.

Die Sporthalle bleibt geschlossen.

Ob sich durch die geplante Öffnung der Schulen auch eine Entspannung für die Vereine ergibt, bleibt nur zu hoffen!