LIEBE INTERESSIERTE JUDOKA, LIEBE ELTERN
START NEUER, KOSTENLOSER SCHNUPPERKURSE
5 1/2 – 6-jährige: MITTWOCH, den 01. September 2021 16.00 Uhr
6 1/2 – 11-jährige: DONNERSTAG, den 02. September 2021 16.00 Uhr
12 - 15-jährige: DONNERSTAG, den 02. September 2021 18.00 Uhr
ab 16 Jahre: DONNERSTAG, den 02. September 2021 19.30 Uhr
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage bitten wir die Erwachsenen, bereits beim Betreten des Schulgeländes eine Schutzmaske zu tragen.
In der Coronaschutzverordnung NRW vom 17.08.2021, die am 20.08.2021 in Kraft tritt und mit Ablauf des 17.09.2021 außer Kraft tritt, gibt es für den Sport keine größeren Einschränkungen mehr. Es gelten ab Freitag folgende Regelungen für den Sport:
1. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei dem Wert von 35 oder darüber, dürfen Sportangebote/Veranstaltungen im Innenbereich grundsätzlich nur noch von immunisierten oder negativ getesteten Personen in Anspruch genommen werden. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind von den Veranstaltern/Vereinen zu kontrollieren.
2. Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung erfolgt durch einen Immunisierungs- oder Testnachweis beziehungsweise Schülerausweis und ein amtliches Ausweispapier. Bei Sportangeboten für Kinder und Jugendliche kann ein bestehendes Testerfordernis durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden.
3. Bei Sportveranstaltungen in Innenräumen mit Zuschauenden sind neben der 3G-Regel die „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur CoronaschutzVO“ unter Nummer II festgelegten Hygiene- und Regelungen verpflichtend umzusetzen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Das Betreten der Halle, bzw. der Umkleideräume ist somit nur geimpften, genesenen und getesteten Personen mit Nachweis und MIT MASKE gestattet.
Beim Zuschauen in der Halle ist ein Mindestabstand zur nächsten Person von 1,5 m einzuhalten.
Bitte respektieren Sie diese Maßnahmen, denn aufgrund der Umsetzung der Auflagen, bzw. der strikten Einhaltung unseres Hygienekonzeptes, sind wir bisher OHNE Ansteckungen durch die Pandemie gekommen, was auch so bleiben soll, denn gerade für Kontaktsport wäre das sonst das sofortige AUS!
Wir hoffen, dass es Ihren Kindern auf der Matte viel Spaß macht und sie sich auch weiter für Judo begeistern und nach Schnupperkurs weiter machen.
Mit sportlichen Grüßen Trainer und Vorstand des SC-Arashi CojoBo e. V.